Auch Autos, die auf Gas umgerüstet wurden, können hohe Geschwindigkeiten erreichen. Und wer mit dem Auto zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, muss mit einem Bussgeldbescheid rechnen. Der kann je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ziemlich teuer ausfallen. Mit einem Einspruch kann man jedoch eine Menge Geld sparen.


Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Um gegen ein Bussgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgreich vorzugehen, sind triftige Argumente notwendig. Der Widerspruch ist daher nur dann sinnvoll, wenn Mängel bei der Korrektheit und Vollständigkeit des Bussgeldbescheids vorliegen. Der Bescheid muss nämlich folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Betroffenen
  • Genaue Angaben zum Tatbestand
  • Ort, Datum und Gesetzeslage der Ordnungswidrigkeit
  • Beweise für die Tat wie z. B. ein Foto
  • Gesetzliche Folgen, Höhe der Geldstrafe und Zahlungsfrist
  • Hinweis auf Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch erfolgt
  • Hinweis auf Erzwingungshaft, wenn keine Zahlung eingeht

Wenn einer der oben genannten Punkte nicht vollständig oder sogar unkorrekt ist, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch recht gut.

Zusätzlich zählt auch die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit zu den Argumenten für einen Widerspruch. Das kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung schon nach wenigen Monaten vorkommen.

Was das Foto angeht: Es ist nach der geltenden Rechtslage nicht unbedingt nötig, ein Foto als Beweismittel mitzuschicken. Allerdings darf der Betroffene darauf bestehen. Denn auch hier besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben – und zwar, wenn die Aufnahme nur schwer zu erkennen ist.

Des Weiteren sind die Messungen oft ungenau und damit fehlerhaft. Wenn die Art der Messung Grund zur Beanstandung gibt, ist auch dies ein Argument für einen erfolgreichen Widerspruch gegen die Zahlung des Bussgeldes.


Einspruch richtig formulieren

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines Einspruches ist, dass er schriftlich formuliert wird, um die Beweisbarkeit sicherzustellen. Dafür reicht es schon aus, einen Zweizeiler zu schreiben mit der Aussage, dass Einspruch eingelegt wird und worum es bei diesem Einspruch geht. Außerdem sollten in dem Schreiben das Datum und das Aktenzeichen des Bussgeldbescheides enthalten sein. Die Gründe für den Einspruch müssen in diesem ersten Schreiben noch nicht angegeben werden. Wenn es jedoch Argumente gibt, die den Betroffenen deutlich entlasten, können diese bereits in diesem Schreiben aufgeführt werden.

Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Das gilt übrigens auch für den Bussgeldbescheid selbst. Wichtig ist zudem, dass in dem Schreiben zum Ausdruck kommt, dass Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit eingelegt wird. Andere Ausdrücke wie Widerspruch oder Beschwerde sind rechtlich nicht korrekt und können unnötige Probleme im weiteren Verlauf der Angelegenheit aufwerfen.

Bild: © istock.com/ZU_09

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