Hallo zusammen,
wird gerade sehr schwierig , da der Einbauer der Anlage bei der Prüfung durchgefallen war , ohne mir das zu verraten.
Erfuhr ich erst jetzt, wo ich Tüv erneuern muss. Beim Besuch der Hauptuntersuchung erfuhr ich , das die Gasanlage erst im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.
Bei der Zulassungsstelle erfuhr ich dann nur, dass da noch Daten fehlen , wie Gewichtsveränderung mit der Gasanlage.
Einbau war von 1,5 Jahren von Autogas-Rheinland.de , die mir nur die Blätter zur GSP mitgegeben haben, was wie ich inzwischen weiß, zu wenig ist. :pinch:
Dann hab ich bei der TÜV Prüfstelle angerufen und wurde in die Zentrale an einen Ingenieur weitergeleitet.
Der war sehr schlecht auf Autogas-Rheinland zu sprechen. „Das Gutachten haben sie nicht bekommen , wie 500 andere auch nicht von denen. Der Wagen hat die Prüfung gar nicht bestanden.“
Hab gefragt , was ich tun kann, um dieses Gutachten zu bekommen. Der erklärte mir , das muss Autogas Rheinland machen und die Abnahme wäre zu wiederholen für 150 €, weil ist bereits zu lange her.
Werde noch darum bitten, das schriftlich zu bekommen, um das dann bei Autogas-Rheinland einzuklagen( da antwortet jetzt natürlich keiner dazu )
Nur inzwischen muss ich das irgendwie selber hin bekommen. Der Tüv ist jetzt 2 Monate abgelaufen ,also warten, bis da ein Rechtstreit entschieden ist , kann ich leider gar nicht.
Was ich so in Foren lese, muss ich das Gewicht der Gasanlage nachweisen. Ausbauen ist ja jetzt schlecht , dann den Wagen komplett wiegen lassen ? Was fehlt dann noch ?
Danke und schöne Grüße
Sven